| Durchführende Organisation: |
(Jugend)LOK e.V. |
| Laufzeit des Projektes: |
2001 bis 2004 |
| Lokaler Bezug: | Friedrichshain-Kreuzberg |
| Förderung: | BSHG § 18, Abs. 2 HzA (Hilfen zur Arbeit) |
| Inhalte: | |
Relativ früh startete LOK mit dem Sozialamt Friedrichshain – Kreuzberg eine Kooperation zur Unterstützung von gründungswilligen Sozialhilfeempfänger/innen.
Das Modell basierte auf der Überlegung, dass über die qualifizierte Vorbereitung tragfähige Existenzgründungen ermöglicht werden und so langfristig Sozialhilfeleistungen eingespart werden können.
Analog dem Modell „Stelle statt Stütze“ oder der Finanzierung von HzA Stellen (Hilfe zur Arbeit) nach § 18, 2 SGB ??, nahm der Bezirk Geld in die Hand, um den Gründungsbegleitprozess zu finanzieren.
Grundidee der Kooperation war, dass der Bezirk bei erfolgreicher Gründung die von LOK (damals noch JugendLOK) erbrachte Beratungs- und Qualifizierungsleistung im Rahmen einer Refinanzierungspauschale vergütet.
Die Vergütung erfolgte als individuelle Leistung pro Gründung. Nach sechs Monaten wurde eine weitere Bonuszahlung unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gründer/innen noch am Markt waren.
Wichtiger Bestandteil des Vertrages war auch das Comittement der beteiligten Partner. Es wurde ein gemeinsames Procedere festgelegt, das auch einen fachlichen und fallbezogenen Austausch beinhaltete.
Damit war es möglich, dass beide Partner voneinander lernen konnten im Interesse der Zielgruppe.
Andere Sozialämter meldeten Interesse an dem Modell an. Mit der Hartz IV – Reform stand diese Finanzierungsoption jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Nach langen Diskussionen mit den JobCentern über die Förderfähigkeit von Gründungsberatung im Rahmen des SGB II wurde die Idee der Kapitalisierung von Sozialhilfe aufgegriffen. Diese war Grundlage der LOKaMotion GmbH für das erste berlinweite Modellprojekt mit dem JobCenter Friedrichhain-Kreuzberg.
Aktuelle Bewertung (2009)
Der sehr innovative Ansatz des Bezirksamt und das gemeinsam erarbeitet Comittement bezüglich der Anforderungen an qualifizierte Gründungsbegleitung ließ sich allerdings im JobCenter nicht ohne weiteres übertragen.
Der Leitgedanke des bezirklichen Modells, dass ein Gründungsprozess auch Potenzialentwicklung bedeutet und Zeit benötigt, individuelle Beratung und Gruppenprozesse einzelfallbezogen verzahnt werden sollten, sind nur zum Teil in aktuelle Programme der Jobcenter eingeflossen. Screening und damit der Spargedanke steht zu oft im Vordergrund des Handelns und der Entscheidungsprozesse. Weiterhin haben es die Mehrzahl der ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen und heutigen Kund/innen der JobCenter schwer, eine adäquate, Potential entwickelnde Vorgründungsbegleitung zu erhalten, obwohl sich v.a. in 2009 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unterstützungsleistungen über den § 16 c und f erheblich verbessert haben.
LOK wird daher weithin sich dafür einsetzen, dass sich Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Startchancen gründen können und Gründungsbegleitung in der Förderstrategie der Jobcenter eine gleichwertige Bedeutung erfährt wie unterstützende Maßnahmen zur Aufnahme abhängiger Beschäftigung.
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